Leserbriefe

Keine Ehepaare erster und zweiter Ordnung

Maike Pfuderer, Stuttgart. Zum Leserbrief „Homosexualität und der Wille Gottes“ vom 15. Dezember. Frau Munz brachte mir spontan den Merkvers von Georg Ernst Göz, einem Leonhardspfarrer um 1800, in Erinnerung. Der Vers schließt mit den Worten „Mensch gebrauche es zum Segen, nicht zum Fluch“.

Diesen Satz sollten all die verinnerlichen, welche die Heilige Schrift dazu verwenden, ganz unheilig zu diskriminieren! Bibelstellen aus dem Zusammenhang zu reißen kommt übrigens einem Verstoß gegen das achte Gebot „Du sollst kein falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten“ sehr nahe. Aber schauen wir uns die Bibelstellen, die hier traktiert werden, im Einzelnen an: 3. Mose 18 handelt von verbotenen sexuellen Beziehungen und nennt alles, was unter Zwang stattfindet und auch heute noch unter Strafe steht, eben auch Pädophilie. 3. Mose 20 hat die Überschrift Strafbestimmungen und dort wird sehr viel von der Todesstrafe geschrieben. Diese ist aber abgeschafft. Wer wie Frau Munz so sehr die Gültigkeit des Buches Levitikus betont, der anerkennt sicher auch 3. Mose 11 und verzichtet auf Schweinefleisch und Hasenfleisch, sie sind als „unrein“ verboten. Dies zu den Zitaten aus dem Alten Testament.

Auch Paulus beschreibt in seinen Briefen an die Gemeinden in Korinth und Rom keineswegs die Liebe zwischen zwei Männern aus freien Stücken, sondern unter Zwang. Auch der erste Römerbrief endet mit einer Todesdrohung, wenn man ihn genau buchstabiert.

Kann das alles nun dazu führen, dass es Ehepaare erster und zweiter Ordnung in der evangelischen Kirche gibt? Ich bin mir sicher, dass dies nicht im Sinne Jesu wäre. Der von Frau Munz zitierte 1. Korintherbrief endet im 13. Kapitel mit den Worten „Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei; aber die Liebe ist die größte unter ihnen“.

Die Ehe ist laut Martin Luther „ein Weltlich Ding“, eine Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft zwischen zwei Menschen und diesen Menschen den Segen zu verweigern ist unchristlich!

Zum Abschluss einfach noch ein Hinweis: Den Begriff der Homoehe sollten wir vermeiden, denn das Bürgerliche Gesetzbuch spricht in Paragraf 1353 von Ehen von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit und nicht von „Homo“.

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