Leserbriefe

Gefahren und die Gefährder

Lutz Schmitz, Unterensingen. Es gab in letzter Zeit schon zwei Leserbriefe zum Thema „Gefährder“. Auf diese möchte ich allerdings nicht näher eingehen. Der Begriff Gefährder ist ein sogenannter Arbeitsbegriff des Bundeskriminalamtes. Die Personen, die dazu gezählt werden, sind Menschen, die aus Kampfgebieten der Terrormiliz „Islamischer Staat“ zu uns in die BRD kommen.

Um diese Gefährder geht es in meinem Leserbrief aber nicht. Ich möchte über eine andere Art von Gefährdern und dem Umgang mit ihnen einige Gedanken äußern. Für mich sind Gefährder Menschen, die andere Menschen und Lebewesen in Gefahr bringen. Hierzu einige Beispiele: Besonders deutlich wird das Potenzial an Gefährdern im Straßenverkehr. Wer als Geisterfahrer auf der Autobahn fährt, gefährdet das Leben anderer Autofahrer auf extreme Weise. Wer alkoholisiert Auto fährt, ist schon dadurch ein Gefährder und wird von der Polizei je nach Promillewert bestraft, selbst wenn kein Unfall passierte und niemand konkret geschädigt wurde.

Raucher werden schon seit Jahren darauf hingewiesen, dass sie dadurch ihre eigene Gesundheit gefährden. Das dürfen sie. In Familien, in denen geraucht wird, wird aber leider noch allzu häufig auch die Gesundheit der eigenen Kinder mitgefährdet. Landwirte können durch zu starkes Düngen mit Gülle die Sauberkeit unseres Trinkwassers gefährden und dadurch unsere Gesundheit. Und viele tun das auch, wie die neuesten Untersuchungen belegen.

Die Betreiber von Windkraftanlagen gefährden nachweisbar das Leben von Greifvögeln, die durch die Rotoren zerfetzt werden. Im Winter wird sehr häufig vor Glatteisgefahr und der Gefahr von Schneeglätte gewarnt. Städte und Gemeinden sind durch Räum- und Streudienste bemüht, die Gefährdung der Fußgänger und Autofahrer zu minimieren. Auch Hausbesitzer sind verpflichtet, öffentliche Gehwege, die am Haus vorbeiführen, zu räumen und zu streuen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, wird aber nicht von der Polizei bestraft. Ein Gestürzter und dabei Verletzter muss sich selbst darum kümmern, dass er zu seinem Recht kommt.

In schneereichen Gegenden warnen viele Hausbesitzer die Passanten mit Schildern vor der Gefahr von Dachlawinen. In Unterensingen ist das sicherlich nicht notwendig. Wenn aber der Besitzer eines großen Mietshauses seit Jahren weiß, dass im Winter immer wieder große, scharfkantige Eisbrocken vom hohen Dach seines Hauses genau auf den Eingangsbereich herabstürzen, sollte er doch rasch dafür sorgen, dass diese Gefahr so schnell wie möglich beseitigt wird. Die Polizei kann gegen einen solchen Gefährder nichts unternehmen. Es ist ja noch nichts passiert.

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