Leserbriefe

Die Neuerungen bei Hartz IV

Ute Dahner, Kirchheim. Der neue Gesetzentwurf zur Neuregelung von Hartz IV liegt jetzt nach drei Jahren Vorbereitung vor. Ziel war, die Abläufe effizienter zu machen. Die Betroffenen oder die Sozial- und Wohlfahrtsverbände wurden dazu nicht angehört. Das war falsch, denn herausgekommen ist keine Vereinfachung, sondern eine Rechtsverschärfung.

Viele Betroffene leiden unter den unverständlichen Bescheiden. Sanktionen, also Kürzungen des lebensnotwendigen Minimums, sind existenzbedrohend. Es stellt sich die Frage, wie sich das Überleben unterhalb eines Existenzminimums gestalten lässt. Außerdem fällt bei einer möglichen vollständigen Sperre von Hartz IV automatisch die Krankenversicherung weg und droht Obdachlosigkeit.

Schon heute kommt es häufig zu Sanktionen, beispielsweise wenn Termine nicht wahrgenommen werden oder eine zugewiesene Beschäftigung abgelehnt wird. Die Sanktionen sollen nun ausgeweitet werden. Dazu wird der außerordentlich dehnbare Begriff vom „sozialwidrigen Verhaltens“ eingeführt. „Sozialwidriges Verhalten“ kann sich im Zirkelschluss schon durch die Sanktion selbst begründen. „Sozialwidriges Verhalten“ soll dazu führen, dass bereits erhaltenes Hartz IV, auch Sachbezüge, wieder zurückgefordert werden können.

Das ist genauso wenig eine Rechtsvereinfachung wie die im Gesetzentwurf beschlossenen Abzüge für Alleinerziehende, die zu 40 Prozent auf Hartz IV angewiesen sind. Hier soll für jeden Tag, den das Kind bei dem anderen Elternteil ist, Geld abgezogen werden.

Hartz-IV-Empfänger haben schon jetzt geringere Rechte als im allgemeinen Verwaltungs- und Sozialrecht vorgesehen: So können rechtswidrige Hartz-IV-Bescheide nur ein Jahr rückwirkend korrigiert werden. Im Allgemeinen sind es vier Jahre. Neu kommt dazu, das es ausreicht, wenn ein Jobcenter einheitlich, also für alle gleich, rechtswidrig handelt. Dann werden rückwirkende Korrekturen ausgeschlossen.

All dies lehnt „Die Linke“ entschieden ab! Stattdessen ist notwendig, allen Menschen ein menschenwürdiges Existenzminimum zu garantieren, das die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. „Die Linke“ fordert statt Hartz IV eine sanktionsfreie Mindestsicherung von 1050 Euro, finanziert durch eine gerechte Besteuerung unserer Superreichen und Steuerflüchtlinge!

Zur Startseite