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Verwaltungsgericht weist Biogas-Klage ab
Stuttgarter Richter: Entscheidung des Regierungspräsidiums zur Zielabweichung ist rechtmäßig
Der Standort der geplanten Biogasanlage im „Großbettlinger Gatter“ ist zulässig. Das Verwaltungsgericht Stuttgart (VG) wies eine Klage des Verbands Region Stuttgart gestern ab. Dieser war gegen die Entscheidung, eine Zielabweichung dafür zuzulassen, vor Gericht gezogen. Die Zweite Kammer des VG ließ eine Berufung zu.
NÜRTINGEN/STUTTGART. „Es ist eine grundsätzliche Frage“, begann Verwaltungsgerichtspräsident Stefan Kuntze seine Urteilsbegründung. Die Kammer habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Die drei Berufsrichter und zwei Schöffen mussten zum einen darüber befinden, ob der ...
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