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Wenn der Mieter stirbt

(pm) Auch mit dem Tod des Mieters erlischt das Mietverhältnis nicht automatisch. Es wird von anderen Personen entweder fortgesetzt oder muss beendet werden. Darauf weist der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen hin. Wenn der Verstorbene mit seiner Familie zusammenlebte, aber nur er den Mietvertrag unterschrieben hatte, dann sind die Familienangehörigen „eintrittsberechtigt“. Sie können den ...

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