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Nachträgliche Zinsen

(red) Wird ein bisher vermietetes Objekt verkauft, dann werden nun die hierfür entstehenden Zinsen als nachträgliche Werbungskosten in den Steuererklärungen der Folgejahre steuermindernd anerkannt, darauf weist der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund in Zizishausen, Jürgen Lindenschmid, hin. Der Bundesfinanzhof habe seine Rechtsprechung zugunsten der Steuerpflichtigen geändert. Voraussetzung für das nachträgliche Absetzen der Zinsen sei, dass die Darlehen für das Objekt mit dem Verkaufserlös nicht getilgt werden konnten. Hierbei komme es nicht darauf an, wie ...

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