(pm) Nachhilfelehrer können ihren Unterricht in vielen Fällen ohne Umsatzsteuer anbieten. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg macht auf eine entsprechende Entscheidung des Finanzgerichts Schleswig-Holstein aufmerksam. In dem Fall betrieb die Klägerin ein Lernstudio, in welchem sie Kindergarten- und Grundschulkindern Englisch beibrachte. Die Sprachlehrerin habe sich auf europäisches Recht ...