NTZ+ Wirtschaft

Küche und Steuer

(pm) Die einzelnen Elemente einer Einbauküche sind nach neuer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ein eigenständiges und zudem einheitliches Wirtschaftsgut mit einer Nutzungsdauer von zehn Jahren. Der Bundesfinanzhof habe seine Rechtsprechung dahingehend geändert, darauf weist der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund in Zizishausen, Jürgen Lindenschmid, hin. Die Kosten der Renovierung der Einbauküche in einer vermieteten Wohnung müssen somit über zehn Jahre abgeschrieben werden, so Lindenschmid.

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