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"Grundsteuer zurückholen"

(pm) Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Gewerberäumen können sich bei Leerstand oder ausbleibenden Mietzahlungen einen Teil der für 2007 gezahlten Grundsteuer zurückholen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hin. Inzwischen habe der Bundesfinanzhof in einem Urteil auch bestätigt, dass strukturell bedingte Umstände wie ein Überangebot oder ein Bevölkerungsrückgang ebenfalls ...

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