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Frist für Reklamation

(pm) Spätestens zwölf Monate nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung muss ein Mieter Fehler und Unrichtigkeiten in seiner Abrechnung reklamiert haben, darauf weist der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen hin. Mietereinwendungen nach Ablauf der Jahresfrist seien ausgeschlossen – egal, wie falsch und fehlerhaft die Abrechnung ist, oder auch, wie oft der Mieter bei früheren Abrechnungen diesen ...

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