WENDLINGEN (pm). Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sieht für die Beschäftigten mit Wirkung vom 1. Januar 2007 die Einführung eines kostenneutralen Leistungsentgelts auf der Basis einer betrieblichen Regelung vor. Das Leistungsentgelt beträgt zunächst ein Prozent der Gesamtentgelte des Vorjahrs und kann von den Tarifparteien künftig bis zu acht Prozent erhöht werden. Die ...