Wendlingen
Keine Vergnügungssteuer für Wettbüros
Wendlingen muss Steuerzahlungen zurückerstatten – Verwaltungsgerichtshof erklärt kommunale Regelung für unwirksam
WENDLINGEN. Im April 2012 beschloss der Wendlinger Gemeinderat, auch Wettbüros der Vergnügungssteuer zu unterwerfen. Zwar gab es damals für dieses Vorgehen noch keine Rechtsklarheit, da Wettbürobetreiber gegen Steuerbescheide anderer Kommunen Widerspruch eingelegt hatten und diverse Gerichtsentscheidungen noch ausstanden. Da jedoch etliche Kommunen mittlerweile dazu übergegangen waren, Wettbüros ...