Wendlingen
„Kein Freifahrtschein für illegale Bauten“
Baurechtsbehörde: Bei der Ahndung von Bauten ohne Genehmigung gelten die im jeweiligen Planungsrecht festgelegten Regeln
Fälle von nachträglich errichteten Bauten auf Privatgrundstücken, für die kein Bauantrag eingereicht wurde, kommen immer wieder vor. Wie die Baurechtsbehörde damit umgeht, erklärt Christina Werstein, Leiterin der Baurechtsbehörde beim Landratsamt Esslingen.
Frau Werstein, im Fall der illegal errichteten Bauten auf einem Grundstück in Oberboihingen hat die Gemeinde nun auf Anraten des Baurechtsamts ...