NTZ+ Wendlingen

Der Weg für den Hausbau ist geebnet

Oberboihinger Gemeinderäte bringen notwendige Bebauungsplanänderung unter Dach und Fach

Der vordere Teil des Grundstücks Schulstraße 11 soll mit einem Sechsfamilienhaus bebaut werden, weswegen der Bebauungsplan für den Kirchrain geändert werden musste. Das bereits bestehende Gebäude bleibt jedoch erhalten. Foto: sg

Das Grundstück Schulstraße 11 gehört zum Bebauungsplan „Kirchrain“. Auf einem Teil des Grundstücks soll ein Sechsfamilienhaus entstehen. Jedoch sah das Landratsamt Grundzüge der Planung tangiert. Daher war eine Änderung des Bebauungsplans notwendig. Die wurde kürzlich vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

OBERBOIHINGEN. Bereits vor den Ferien hatte der Gemeinderat den Bebauungsplan „Kirchrain“ auf der Tagesordnung gehabt. Denn bei der Vorprüfung der Bauvoranfrage stellte die zuständige Baurechtsbehörde im Landratsamt Esslingen fest, dass Grundzüge der Planung tangiert seien und keine ...

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