(pm) Gegen den Willen des Mieters darf in seiner Wohnung nicht fotografiert werden, teilt der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen mit und beruft sich dabei auf eine einhellige Rechtsprechung (LG Frankenthal 2 S 218/09; AG Berlin-Schöneberg 15/11 C 592/03; AG Frankfurt 33 C 2515/97-67). Insbesondere wenn das Haus oder die Wohnung verkauft beziehungsweise neu vermietet werden soll, drängen ...