Bereits vor knapp zwei Wochen hatte es die Richterin der 35. Strafkammer am Stuttgarter Landgericht angekündigt und gestern auch ausgesprochen: Freisprüche für die beiden Frauen, denen beim Nürtinger Wäscheständer-Streit vor über zwei Jahren kein Körperverletzungs-Tatbestand mehr nachzuweisen war. Die beiden Freisprüche sind auch das Ergebnis einer ausgeschöpften Beweisaufnahme, wie die Richterin ...