Nürtingen
Zuschuss ist zu niedrig bemessen
Bundesverwaltungsgericht gibt Klage der Waldorfkindergärten recht
NÜRTINGEN. Besuchen Kinder einen Kindergarten freier Träger, beispielsweise einen Waldorfkindergarten, der nicht an ihrem Wohnort ist, so hat der Kindergarten gegenüber der Standortgemeinde einen Förderanspruch. Die Förderung kann sich die Standortgemeinde wiederum von der Wohnortgemeinde des Kindes zurückholen. Die Höhe der Förderung, befand nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, sei ...