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„Viel Hirnschmalz drin“

Ab 1. Januar gelten im Kreis neue Mietobergrenzen für Sozialhilfeempfänger

Im Kreis Esslingen gibt es ab 1. Januar neue Mietobergrenzen für Menschen, die Sozialhilfe beziehen. Den neuen Sätzen stimmte der Sozialausschuss des Kreistags nunmehr zu.

Das Sozialgericht Stuttgart hatte im Juli 2010 ein schlüssiges Konzept für diese Sätze verlangt. Angelehnt an Urteile des Bundessozialgerichtes wird dabei verlangt, den Standard der Wohnungen zu definieren, nach Größe der ...

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