Ursprünglich sollten die Saisonschlussverkäufe zum 1. Januar dieses Jahres aus dem Gesetz gestrichen werden. Doch noch hat der Bundestag nicht entschieden, und so kann die Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb voraussichtlich frühestens ab April in Kraft treten. Für die Kunden bedeutet das: Sie können sich ab heute bis zum 7. Februar über nochmals deutlich reduzierte Preise auf ...