Leserbriefe

Vorsicht bei zu viel bezahlten Beiträgen

Manuel Betz, Erkenbrechtsweiler. Selbständige Freiberufler, die freiwillig in einer Ersatzkasse Mitglied sind, werden nach der Höhe der Einkommensteuer zur Zahlung der Krankenkassenbeiträge eingestuft. Sinkt das Einkommen, zum Beispiel bei einem Rentner, der das Geschäft ausklingen lässt, sinkt auch ab Vorlage des Einkommensteuerbescheids der Beitrag. Liegt dieser Bescheid allerdings erst 19 Monate nach der ersten zu hohen Zahlung vor, verliert das Kassenmitglied die zu viel gezahlten Beiträge ersatzlos. Selbst wenn von den 19 Monaten sechs Monate durch die langsame Bearbeitung beim Finanzamt zu vertreten sind. Die Praxis derartig verlorener Kostenvorschüsse nennt man in anderen Bereichen anders. Welcher Machenschaften bedient sich hier der Gesetzgeber mit freundlicher Unterstützung der Inkassoinstanz? Ich habe auf diese Art einen Betrag von 3000 Euro verloren. Jeder andere in einer solchen Situation sollte sich davor in Acht nehmen.

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