Leserbriefe

Verwarnungsgeld für Parksünder

Leonhard Lindner, Frickenhausen. Aus gegebenem Anlass möchte ich die motorisierte Einwohnerschaft von Frickenhausen, Linsenhofen und Tischardt ausdrücklich darauf hinweisen, verkehrsrechtliche Halt- und Parkvorschriften zu beachten und genauestens einzuhalten!

Ein übereifriger Ordnungshüter des Ordnungsamtes Frickenhausen, der nur für den ruhenden Verkehr zuständig ist, hat scheinbar nichts anderes zu tun, als penibel zu kontrollieren und höchstmögliche Verwarnungsgelder zugunsten der Gemeindekasse einzutreiben! So überprüft er nicht nur das überaus wichtige korrekte Auslegen von Parkscheiben, sondern vor allem auch das Parkverhalten betroffener Bürger. Bei einer Metzgerei in Linsenhofen sind auf deren Privatgrundstück an der Steinachstraße schräg zur Hauswand verlaufende und mit gelben Linien abgegrenzte Parkplätze für die Kunden ausgewiesen. Leider ist ein Parkplatz so knapp bemessen, dass ein Pkw üblicher Größe mit dem Heck zwangsweise zum Teil schräg in den angrenzenden Gehweg hineinragt. Obwohl die Behinderung dadurch minimal ist und Fußgänger trotzdem ohne Weiteres passieren können, erteilt der Ordnungshüter für „Verbotswidriges Parken auf dem Gehweg“ ein völlig überhöhtes Verwarnungsgeld von 30 Euro! Besagter Ordnungshüter lässt bei seinen Handlungen jegliches Fingerspitzengefühl vermissen und nutzt zudem zweifellos vorhandene Ermessensspielräume stets zugunsten des Ordnungsamtes aus. Weiterhin scheint ihm nicht bekannt zu sein, dass das entsprechende Gesetz bei geringen Verstößen – wie im vorliegenden Fall – ausdrücklich auch gebührenfreie Verwarnungen vorsieht! Bemerkenswert ist noch, dass die Parkmöglichkeiten bei der Metzgerei schon seit Jahren von deren Kundschaft gern in Anspruch genommen werden, ohne dass bisher irgendwelche Beanstandungen oder Beschwerden seitens der den Gehweg nutzenden Personen bekannt wurden. Es stellt sich die Frage, ob das alles vom Gemeinderat und Bürgermeister so gewollt ist.

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