Leserbriefe

OB und die Verhältnisse im Ländle

Hans Peter Stumpp, Nürtingen. Zum „Nachhinein“ vom 27. Juni. Herr Gerrmann vertritt in seinem Kommentar „Im Nachhinein“ vom Samstag die Auffassung, dass man es OB Heirich nachsehen müsse, dass er den Verhältnissen im Ländle nicht ganz kundig sei.

Da stelle ich mir schon die Frage, was Herrn Gerrmann zu einer solchen Aussage veranlasst hat beziehungsweise was er dabei gedacht hat? Geht es bei dem Thema doch um die grundlegende Frage, welche Rechte und Pflichten einem Gemeinderat zustehen. Hier geht es also nicht um Beliebigkeit, sondern um glasklare Fakten.

Es kann nicht angehen, dass ein Oberbürgermeister, der von Beruf studierter Jurist ist und schon das Amt eines Richters ausgeübt hat, der geltenden Gesetzeslage nicht mächtig ist. Dies kann man nicht „nachsehen“. Im Gegenteil, das bedarf einer Richtigstellung.

Eine detailliertere Recherche zu diesem Thema hätte sich für Herrn Gerrmann gelohnt. So findet sich unter der Internet-Adresse www.fes.de/sachsen/pdf/kommunalpolitik.pdf der der SPD nahen Friedrich-Ebert-Stiftung eine sehr ausführliche Erklärung über die Funktionsweise der Kommunalpolitik.

Auf Seite 8 zum Beispiel werden die politischen Institutionen erklärt wie der Gemeinderat, welcher „wie ein Parlament den Bürgermeister kontrolliert“. Oder auf Seite 12 mit der Überschrift „Gemeinderat“ ist bei den Aufgaben des Gemeinderats zu lesen: „Außerdem kontrolliert der Gemeinderat die Verwaltung – zum Beispiel durch Anfragen.“ Dem habe ich nichts mehr hinzuzufügen.

Anmerkung von Jürgen Gerrmann: Das „Nachhinein“ erscheint seit über 40 Jahren als Glosse in unserer Zeitung. Offensichtlich ist das Hans Peter Stumpp nicht so recht bewusst.

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