Leserbriefe

Landschaftspark oder Hotel

Peter Rauscher, Nürtingen. Zum Artikel „Ein Ein-Familien-Haus ist Vergangenheit“ vom 23. Oktober. Der Verband Region Stuttgart fördert Maßnahmen zum Landschaftspark mit den Zielen „Landschaft nicht nur schützen, sondern auch aufwerten und gestalten“. Landschaftspark heißt nicht Gartenidylle, sondern attraktive, aufeinander abgestimmte Kulturlandschaft. Dabei sollen Freiräume, Grünflächen, Wege, spezielle Attraktionen oder Bauwerke erlebt werden und diese sollen in Einstimmung gebracht und vernetzt werden, sodass sich Einheimische und Gäste gerne in der Natur aufhalten.

Die Fischtreppe am Neckar ist ein solches Projekt, das von der Region unterstützt und subventioniert wurde. „Für ein Wehr wie das in Nürtingen kämen nach Aussage von Fachleuten Maßnahmen in der Größenordnung ab 300 000 Euro aufwärts in Frage. In Nürtingen entschied man sich für eine aufwändigere Lösung, man wollte dem Fluss an der Schauseite der Stadt etwas von seiner Natürlichkeit zurückgeben und den Uferbereich ansprechend gestalten. So wurde zum Beispiel eine Stützmauer nach historischem Vorbild wieder hergestellt und mit Sandkalkstein verkleidet.“ (Nürtinger Zeitung, 12. Dezember 2013) So beliefen sich die Kosten letztlich auf circa 1,3 Millionen Euro, die vom Land, den Stadtwerken und dem Verband Region Stuttgart subventioniert wurden. Letzterer steuerte dazu aus dem Förderprogramm „Lernorte am Neckar“ 160 000 Euro bei.

Und nun soll ein Hotelklotz die Fischtreppe mit ihren Lern- und Aufenthaltsorten einengen, den Zugang und einen Teil dieser Flächen privatisieren? Die Fraktion die Linke in der Regionalversammlung hatte zum Haushaltsplan 2015 einen Antrag gestellt, der zum Thema hatte: „Aufstockung der Landschaftsparkfördermittel und Projekt-Nachsorge“. Zustimmend nahm die Regionalversammlung unter anderem zur Kenntnis: „Bei groben Zweckentfremdungen von Landschaftsparkprojekten, wie dem ‚Lern- und Aufenthaltsort Fischtreppe‘ in Nürtingen, der zu einem Biergarten umfunktioniert wurde, soll zukünftig innerhalb einer angemessenen Frist eine Rückforderung der Fördergelder möglich sein.“ Soll also diese attraktive Natur- und Kulturlandschaft mit Freiflächen, Grünflächen und historischen Relikten für einen Hotelklotz wenn nicht zerstört, so doch eingeschränkt werden? Und soll die Stadt Nürtingen Subventionen zurückzahlen?

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