Nora Burchartz, Frickenhausen. Zum Leserbrief „Inklusion ist kein Selbstzweck“ vom 6. März. Stimmt! Inklusion ist in den rechtlich relevanten Übersetzungen der UN-Behindertenrechtskonvention seit sechs Jahren für Deutschland bindendes Recht. Die grün-rote Landesregierung macht nach einer langen Phase der Vorbereitungen mit schulgesetzlichen Änderungen nun Ernst mit dem gemeinsamen Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderung. Keine Frage, nach so vielen Jahrzehnten der Festlegung auf ein viergliedriges Schulsystem ist das nun eine Herkulesaufgabe.
Aber abgesehen davon, dass die UNO es als Menschenrecht deklariert hat, dass Kinder nicht aufgrund ihrer Behinderung vom Besuch der Regelschulen ausgeschlossen werden dürfen, zeigen viele tolle Beispiele die Erfolge des gemeinsamen Unterrichts. Wichtig sind gute Rahmenbedingungen: dazu gehört der zieldifferente Unterricht ebenso wie das Zwei-Pädagogen-Prinzip. Sonderpädagogische Kompetenz muss in den Regelschulen eingebunden sein.
Der Glaube an homogene Schülerschaften ist ein Märchen. In jeder Klasse, ob am Gymnasium oder an einer Schule für Geistigbehinderte ist jedes Kind verschieden. Der gemeinsame Unterricht bringt zudem viele Vorteile. Kinder mit Behinderung könnten mehr lernen und in dem einen oder anderen Fall einen Platz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden – das spart Sozialhilfekosten. Kinder ohne Behinderung lernen frühzeitig, dass Leben mit Behinderung ein „gleichwürdiges“ Leben ist.
Leserbriefe | 12.09.2025 - 05:00
Weindorf für Reiche?
Peter Främke, Neckartailfingen. Zum Artikel „Schluss mit den Klischees zum Weindorf!“ vom 2. September.
Als ich vor mehr als 30 Jahren aus beruflichen Gründen von Hamburg nach Stuttgart zog, war mein erster Besuch auf dem Weindorf ein bleibendes ...
Leserbriefe | 12.09.2025 - 05:00
Guter Vorschlag
Eberhard Schmid, Aichtal-Grötzingen. Zum Artikel „Brantner fordert Beamten-Reform“ vom 4. September.
Wenn sich Frau Brandtner (Grüne) und Herr Linnemann (CDU) in diesem Punkt einig sind, sollte man auch die SPD davon überzeugen und dieses Vorhaben in ...