Leserbriefe

Eltern sorgen sich um die Gebühren

Katja Müller-Spieth, Nürtingen. Zum Artikel „Neues Kinderhaus im Martin-Luther-Hof“ vom 24. November. Es ist erfreulich, dass die Stadt Nürtingen ihre Zurückhaltung gegenüber freien Trägern im Bereich der Kinderbetreuung öffnet. Dies bietet Familien neue Alternativen zu den bisherigen Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Aus dem Artikel in der Nürtinger Zeitung beziehungsweise der Sitzungsvorlage für den Kulturausschuss vom 22. November geht hervor, dass es in diesem Grundschulbezirk bisher noch keine Ganztagsplätze und nur sechs Betreuungsplätze für unter Dreijährige gibt. Dem möchte ich hinzufügen, dass die DRK-Kinderkrippe in diesem Bereich bereits 30 Plätze für Kinder unter drei Jahren mit verlängerten Öffnungszeiten und Ganztagsbetreuung anbietet. Im Kindergarten Rümelinstraße wird es im Laufe des ersten Quartals 2017 neue Ganztagsplätze und verlängerte Öffnungszeiten mit Mittagessen für über dreijährige Kinder geben, was von vielen Eltern sehr positiv gesehen wird. Auch im Grundschulbezirk Braike wird von der Stadtverwaltung bereits mit weiteren freien Trägern verhandelt, sodass es vermutlich auch in diesem Grundschulbezirk zu einer Veränderung in der Kindergartenlandschaft kommen wird.

Bei der Diskussion um neue Betreuungsplätze durch freie Träger darf aber nicht vergessen werden, dass die Gebühren bei diesen Trägern deutlich über den Gebührensätzen der Stadt Nürtingen liegen und weder nach Einkommen noch nach Anzahl der Kinder gestaffelt werden. Nach aktuellem Stand bedeutet dies, dass zum Beispiel eine Familie mit zwei Kindern im Alter von drei und fünf Jahren beim Träger des Martin-Luther-Hofes monatlich 500 Euro für eine Betreuung 35 Stunden/Woche bezahlen müsste, in einem städtischen Kindergarten jedoch nur 314 Euro.

Dieser Unterschied wird in vielen Städten im Umkreis durch höhere städtische Zuschüsse an die freien Träger ausgeglichen, sodass für Familien beispielsweise in Stuttgart, Esslingen oder Wernau ein Kindergartenplatz fast immer gleich viel kostet – egal ob das Kind in einem freien oder einem städtischen Kindergarten betreut wird. Um die Wahlfreiheit – unabhängig vom Einkommen der Eltern – auch in Nürtingen zu gewährleisten, müssen die städtischen Zuschüsse für freie Träger zwingend angehoben werden. Wenn dies nicht erfolgt, wird in Nürtingen im Bereich der Kinderbetreuung eine Zwei-Klassen-Gesellschaft gefördert.

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