Leserbriefe

Ein hochgradig aggressiver Akt

Michael Buchmann, Beuren. Zum Leserbrief „Mein Mitgefühl gilt den Angehörigen“ vom 4. April. Ich teile die Sorge von Frau Stoitzner, dass die seit Jahren, auch von mir, unternommenen Anstrengungen, psychische Erkrankungen zu entstigmatisieren, durch dieses schreckliche Ereignis, aber auch durch die mediale Berichterstattung und die weiter daraus entstandenen Diskussionen über die ärztliche Schweigepflicht einen erheblichen Rückschlag erleiden werden.

Dabei werfen die zahlreichen Informationen über die (Krankheits-)Vorgeschichte des Copiloten und die Abläufe während des Fluges doch auch immer wieder neue Fragen auf, von denen viele wohl ungeklärt bleiben werden. Zwar mag eine Depression im Vorfeld eine Rolle gespielt haben, die gezielte Tötung von 149 weiteren Menschen ist jedoch kein depressiver, sondern vielmehr ein hochgradig aggressiver Akt. Es scheint, wie die Ermittlungen offenbar ergeben haben, ja auch keine Spontanaktion aus plötzlicher völliger Verzweiflung heraus gewesen zu sein, sondern vielmehr gut geplant und konsequent durchgeführt. Dies spricht für eine erhebliche Störung der Persönlichkeitsstruktur, die möglicherweise für sich schon krankhaften Charakter hat. Welche Kränkungen, Rachegedanken oder sonstigen persönlichen Motive hier eine Rolle gespielt haben, wird möglicherweise immer im Dunkeln bleiben.

Mit einer Depression allein lässt sich diese Tat nicht erklären. Fatal wäre, wegen einer solchen schrecklichen, aber auch überaus selten vorkommenden Tat die ärztliche Schweigepflicht auszuhöhlen. Es wäre zu erwarten, dass dann noch mehr depressiv Erkrankte als bisher davor scheuen, sich Hilfe zu holen und in der Behandlung zu öffnen, dann nicht mehr nur einer möglichen Stigmatisierung wegen, sondern auch noch aus Angst vor negativen beruflichen Konsequenzen. Der Arzt kann im konkreten Gefährdungsfall, bei geplanten schweren Straftaten, auch heute schon seine Schweigepflicht brechen. Auch gibt es die Möglichkeit der Unterbringung in einem Krankenhaus zur Heilbehandlung auf gerichtlichen Beschluss, wenn eine entsprechend massive und konkrete Gefährdung des Betroffenen oder Dritter aus einer psychischen Erkrankung resultierend besteht. Ärzte sind zur Antragstellung berechtigt. So tragisch, schmerzhaft und unverständlich der Flugzeugabsturz ist: Wir brauchen die Sorge um die psychisch Erkrankten, nicht Angst vor ihnen.

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