Matthias Körner, Nürtingen. Zum Artikel „Bundesregierung: Beschneidung soll straffrei bleiben“ vom 14. Juli. Das Grundrecht auf freie Religionsausübung endet meiner Meinung nach genau da, wo Grundrechte anderer – in diesem Fall besonders schutzbedürftiger Kinder – verletzt werden. Aus diesem Grund ist das Urteil des OLG Köln absolut richtig und nur konsequent für einen Rechtsstaat, der sich mit seiner Verfassung und den darin verankerten Grundrechten brüstet.
Nun gilt es zu entscheiden, ob die Grundrechte von Kindern zugunsten religiös verwurzelter Traditionen beschnitten werden. Wir reden hier von Kindern, den Schwächsten in der Gesellschaft, deren besonderer Schutz die Aufgabe des Staates (des Gesetzgebers) sein sollte. Zumindest habe ich dies so verstanden.
Nicht die Menschen haben sich Traditionen zu unterwerfen und anzupassen, sondern die Traditionen den wechselnden Bedürfnissen, Wert- und Moralvorstellungen der Menschen. Das Gleiche gilt für Religionen. Es besteht zum Beispiel auch die Möglichkeit einer symbolischen Beschneidung. Tradition und Moderne wären vereint.
Vielleicht sollten sich die Vertreter der Religionsgemeinschaften lieber um Reformen im eigenen Haus bemühen, als gemeinsam, lautstark und voller Empörung auf ihren religiösen Traditionen zu bestehen. Menschlichkeit hat noch keiner Religion geschadet.
Leserbriefe | 12.07.2025 - 05:00
Es tut sich nichts bei der Verteidigungsfähigkeit
Fritz Matthäus, Nürtingen.
Seit Februar 2022 gibt es, nach dem zuvor langjährig verdeckten, nun offenen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und, nicht immer nur verdeckt, auch auf Deutschland und andere westliche Staaten. Seitdem sind die ...
Leserbriefe | 12.07.2025 - 05:00
Zu viele Krankenkassen
Eberhard Schmid, Aichtal-Grötzingen. Zum Artikel „Krankenversicherung: Warken rechnet mit höheren Beiträgen“ vom 8. Juli.
Wie wäre es denn, wenn man einfach weniger Krankenkassen hätte? 94 Krankenkassen mit den entsprechenden Wasserköpfen sind ...