Matthias Körner, Nürtingen. Zum Artikel „Bundesregierung: Beschneidung soll straffrei bleiben“ vom 14. Juli. Das Grundrecht auf freie Religionsausübung endet meiner Meinung nach genau da, wo Grundrechte anderer – in diesem Fall besonders schutzbedürftiger Kinder – verletzt werden. Aus diesem Grund ist das Urteil des OLG Köln absolut richtig und nur konsequent für einen Rechtsstaat, der sich mit seiner Verfassung und den darin verankerten Grundrechten brüstet.
Nun gilt es zu entscheiden, ob die Grundrechte von Kindern zugunsten religiös verwurzelter Traditionen beschnitten werden. Wir reden hier von Kindern, den Schwächsten in der Gesellschaft, deren besonderer Schutz die Aufgabe des Staates (des Gesetzgebers) sein sollte. Zumindest habe ich dies so verstanden.
Nicht die Menschen haben sich Traditionen zu unterwerfen und anzupassen, sondern die Traditionen den wechselnden Bedürfnissen, Wert- und Moralvorstellungen der Menschen. Das Gleiche gilt für Religionen. Es besteht zum Beispiel auch die Möglichkeit einer symbolischen Beschneidung. Tradition und Moderne wären vereint.
Vielleicht sollten sich die Vertreter der Religionsgemeinschaften lieber um Reformen im eigenen Haus bemühen, als gemeinsam, lautstark und voller Empörung auf ihren religiösen Traditionen zu bestehen. Menschlichkeit hat noch keiner Religion geschadet.
Leserbriefe | 08.10.2025 - 05:00
Die Bäume werden dringend benötigt
Johann Striegel, Unterensingen. Zum Artikel „Wo ist Platz für Bäume?“ vom 27. September.
Bei der Gemeinderatssitzung in Unterensingen war ein Punkt das sogenannte „100-Bäume-Programm“. Der Bericht in der Nürtinger Zeitung hat das sehr genau ...
Leserbriefe | 08.10.2025 - 05:00
Traditionssendung droht das Aus
Kai Schulz, Nürtingen. Zum Artikel „Protest gegen Ende von SWR-Bahnserie“ vom 1. Oktober.
Mit großer Bestürzung habe ich erfahren, dass der SWR plant, die traditionsreiche TV-Sendung „Eisenbahn-Romantik“ nach über drei Jahrzehnten aus dem Programm zu ...