Matthias Körner, Nürtingen. Zum Artikel „Bundesregierung: Beschneidung soll straffrei bleiben“ vom 14. Juli. Das Grundrecht auf freie Religionsausübung endet meiner Meinung nach genau da, wo Grundrechte anderer – in diesem Fall besonders schutzbedürftiger Kinder – verletzt werden. Aus diesem Grund ist das Urteil des OLG Köln absolut richtig und nur konsequent für einen Rechtsstaat, der sich mit seiner Verfassung und den darin verankerten Grundrechten brüstet.
Nun gilt es zu entscheiden, ob die Grundrechte von Kindern zugunsten religiös verwurzelter Traditionen beschnitten werden. Wir reden hier von Kindern, den Schwächsten in der Gesellschaft, deren besonderer Schutz die Aufgabe des Staates (des Gesetzgebers) sein sollte. Zumindest habe ich dies so verstanden.
Nicht die Menschen haben sich Traditionen zu unterwerfen und anzupassen, sondern die Traditionen den wechselnden Bedürfnissen, Wert- und Moralvorstellungen der Menschen. Das Gleiche gilt für Religionen. Es besteht zum Beispiel auch die Möglichkeit einer symbolischen Beschneidung. Tradition und Moderne wären vereint.
Vielleicht sollten sich die Vertreter der Religionsgemeinschaften lieber um Reformen im eigenen Haus bemühen, als gemeinsam, lautstark und voller Empörung auf ihren religiösen Traditionen zu bestehen. Menschlichkeit hat noch keiner Religion geschadet.
Leserbriefe | 12.01.2026 - 05:00
Stimme der Betroffenen fehlt
Jürgen Merkle, Neuffen.
Über die Zukunft unserer Rente beraten 13 Personen – aber keine einzige gewählte Vertretung der Versicherten, keine Gewerkschaften, keine Sozialverbände. Den Vorsitz führen Constanze Janda, Sozialrechtsprofessorin und ...
Leserbriefe | 12.01.2026 - 05:00
Angriff auf unsere Werte
Christian Rau, Nürtingen. Zum Artikel „Regenbogenfahne an Kirche zerstört“ vom 3. Januar.
Gerade haben wir Weihnachten und den Jahreswechsel hinter uns gebracht und uns alle – davon gehe ich einmal aus – ein friedvolles und glückliches Jahr 2026 ...