Leserbriefe

Die Freiheit und die Sicherheit

Steffen Mayer, Nürtingen. Zum Leitartikel „Zeit für mehr Besonnenheit“ vom 17. Juni. Es ist schwierig, eine Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu finden, die alle für richtig empfinden. Der mündige Bürger, das Opfer im Strafverfahren und die Organe des Staates, die ihren Aufgaben nachkommen müssen, haben mitunter verschiedene Vorstellungen darüber.

In einem demokratischen Rechtsstaat muss sachlich über diese Vorstellung diskutiert werden. Leider schüren viele Presseartikel Ängste und schreiben den Überwachungsstaat herbei, sie verzichten auf Zahlen, Daten und Fakten – vielleicht auch, weil es ein hochemotional diskutiertes Thema ist.

Recht und Gesetz müssen jedoch unter Berücksichtigung des technologischen Fortschritts ständig weiterentwickelt werden, daran geht kein Weg vorbei. Telefone dürfen seit Jahrzehnten überwacht, Post darf beschlagnahmt werden – wenn entsprechende gesetzliche Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Hürden sind zu Recht groß.

Beim Bürger besteht jedoch häufig die Angst, dass eine flächendeckende Überwachung durchgeführt wird. Nehmen wir die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) als Beispiel: Der Jahresbericht der Landesregierung (Landtagsdrucksache 16/2157) führt aus, dass bei den Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg im Jahr 2016 in 559 Ermittlungsverfahren 1777 TKÜ-Maßnahmen durchgeführt worden sind. Bezogen auf die überwachten Personen reduziert sich die Zahl nochmals auf 1350 Betroffene.

Dabei werden pro Betroffenem in aller Regel mehrere Anschlüsse überwacht (Festnetz, ein oder mehrere Mobiltelefone).

Ich meine: Diese Zahlen geben nicht den Anlass dazu, von einer flächendeckenden Überwachung durch die Sicherheitsbehörden zu sprechen – oder den Staat als Feind auszumachen, wie es der Duktus des Artikels nahelegt. Ihr Hinweis auf fehlendes Personal ist mit Blick auf Polizei und Justiz absolut richtig, nur brauchen die Strafverfolgungsorgane auch moderne Ermittlungsinstrumente – sonst enden Ermittlungen mitunter in der Sackgasse, weil beispielsweise eine IP-Adresse eine anonyme Ziffernfolge bleibt.

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