Leserbriefe

Der Schutz der Kinder muss am Herzen liegen

Peter Weber, Aichtal-Neuenhaus. Zum Artikel „Edathys Bußgeld abgelehnt“ vom 5. März. Kein Beispiel für Edathys Pädophilie, ein psychisch gestörtes Sexualverhalten, ist zumindest in allen Zivilisationen nachweisbar und damit Bestandteil der Alltagskultur einer Menschheit wie Homo- oder Heterosexualität. Liebesbeziehungen zu Kindern werden also immer wieder gelebt und erschöpfen sich nicht nur in sexuellen Praktiken – häufig erfahren Kinder nur desorientierte tiefe Zuneigung. Daraus ergibt sich der Schluss, dass Pädophilie viel weiter verbreitet ist, als sie in Erscheinung tritt.

Grundsätzlich unterliegen wahrscheinlich die meisten Menschen kurzfristig und auch unbewusst einer solchen Neigung, ohne deshalb pädophil zu sein. Bei Alterspädophilie ist der Wegfall des Sexualpartners (aus welchen Gründen auch immer) durchaus ein Auslöser für dauerhaft gestörtes Verhalten zu Kindern. Wie bei allen menschlichen Verhaltensweisen, die ängstigen, wenn sie nicht dem Durchschnitt unterliegen, die Leiden oder mehr verursachen, vielleicht unsere unbewusste Furcht erzeugen können, ihrem möglichen Verursacher im Spiegel zu begegnen, ist die Standardreaktion auf das scheinbar Außergewöhnliche eine emotionale mit entsprechender Ächtung.

Der Schutz unserer Kinder muss uns zwangsläufig am Herzen liegen, kann aber kein vernünftiges Denken und Reagieren durch Vorverurteilungen ersetzen. Gefährlich für alle Beteiligten wird die andauernde Zwanghaftigkeit Pädophiler (die übrigens, wenn auch seltener, weiblich sein können). Hier sollte vor dem Gewissenskonflikt, der gesellschaftlichen Verfolgung, dem Ausschluss, besser die Selbstdisziplin Betroffener den Therapeuten bemühen.

Im Falle Edathy ist das Bedenkliche die spürbare und verbalisierte Uneinsichtigkeit zum eigenen Handeln. Gleichgültigkeit gegenüber kindlichen Sexualopfern erscheint während und nach dem Prozess als hinnehmbarer Standpunkt. Bezeichnend ist auch der von Edathy generierte Sog zur Diskreditierung einer politischen Phalanx zwecks Herabstufung des öffentlichen Interesses an ihm selbst. Edathy gibt sich insgesamt als charakterschwach und untherapierbar – nicht zuletzt unterstützt durch ein Gerichtsurteil, in dem das Versäumnis steckt, die Selbsterkenntnisse eines Abgeurteilten zu fördern. Hier wäre die Staatsvertretung sowie der Vorsitzende um Nachschlag-, also Bedrängungszeit gefordert gewesen, um fehlende Indizien auszugleichen. Hätte der politische Nebenschauplatz nicht an parteischädigender Bedeutung gewonnen, ist anzunehmen, dass die kurzfristige Triebfederentledigung, also ein juristischer Brückenbau für Edathy, kein Berliner Notthema gewesen wäre.

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