Leserbriefe

Das Ministerium hat sich gemeldet

Uwe Schulze, NT-Zizishausen. Zum Leserbrief „Schutz bei Einsätzen und härtere Strafen“ vom 11. Januar. Zusammenfassend hatte ich meinem Unmut über die zu laschen Strafen für Leute kundgetan, die Einsatzkräfte bedrohen, verletzen und behindern. Alle Einsatzkräfte – egal was für eine Uniform und Farbe sie tragen, gehören besonders geschützt. Die Strafen müssen bei Angriffen und Behinderungen doppelt und dreifach so hoch ausfallen wie gegen einen Zivilisten.

Und ich bin wirklich begeistert! Am 9. Februar bekam ich Post vom Ministerium der Justiz und für Europa. Ich zitiere: „Sehr geehrter Herr Schulze. […] in dieser schildern Sie eindrücklich Situationen und Erlebnisse […] die nachdenklich machen. […] So wurde in der Sitzung des Bundesrates am 12. Mai 2017 das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften auf den Weg gebracht.

Durch dieses werden beispielsweise auch tätliche Angriffe unter anderem auf Einsatzkräfte stärker sanktioniert und mit einem höheren Strafrahmen (Freiheitsstrafe von drei Monate bis zu fünf Jahren, vgl. §§ 114 Abs. 1, 115 Abs. 1 bis 3 StGB) versehen. Sie sehen also, dass Ihr Anliegen durchaus Beachtung findet.“

Na also, es geht doch! Gut, die Strafen wären noch ausbaufähig (im Steinbruch fünf Jahre Rollsplitt klopfen und morgens um 4 Uhr die Einfahrten der Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste streuen) aber ich will ja nicht nur nörgeln, es ist mal ein Anfang.

Und vor allem, ein Staatsanwalt mit Doktor-Titel vom Ministerium der Justiz schreibt mich kleines Licht an! Hut ab! Jetzt bleibt nur noch abzuwarten, ob die Judikative (richterliche Gewalt) auch mit aller Härte durchgreift, oder ob doch nur wieder über den Kopf gestreichelt wird. Trotzdem vielen Dank an das Ministerium nach Stuttgart.

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