Wendlingen
Schwierige Beweisaufnahme im Spielhallenprozess
Beschuldigte Betreiber schweigen vor Gericht – Wie viele Automaten waren tatsächlich in Betrieb?
WENDLINGEN. Im Strafprozess vor dem Stuttgarter Landgericht gegen zwei Wendlinger Spielhallenbetreiber müssen zahlreiche Zeugen gehört werden, nachdem die Beschuldigten von ihrem Recht des Schweigens Gebrauch machen. Die beiden 62-jährigen Männer sind wegen ungenehmigten Aufstellens eines Geldautomaten angeklagt (wir berichteten). Vor allem geht es um die Frage, wie viele dieser Automaten in ...