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Gerätehütten im Gebiet „Hätzenbäume“ zugelassen

Im Baugebiet waren gebäudeähnliche Nebenanlagen nicht erlaubt

KÖNGEN. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats wurde der seither gültige Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 für das Gebiet „Hätzenbäume“ geändert. Bisher waren sogenannte Nebenanlagen, also kleinere Bauten, die sich für das Unterstellen von Mülltonnen und Fahrräder eignen, außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche nicht erlaubt. Auch Gerätehütten, in denen Gartengeräte untergebracht werden ...

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