NTZ+ Nürtingen

Veränderungssperre erlassen

Neuer Bebauungsplan soll die Zielsetzung, den ZOB auf das Güterbahnhofsgelände zu verlagern, untermauern

Die Stadt Nürtingen hat den Geltungsbereich für den Bebauungsplan „Westliche Bahnstadt“ (grün schraffierte Flächen) neu gefasst. Für das Gebiet wurde darüber hinaus eine Veränderungssperre beschlossen, die zunächst für zwei Jahre gilt. Geplant ist, ein städtebauliches Konzept für die Bereiche ZOB/Westliche und Östliche Bahnstadt zu erarbeiten. Zeichnung: Stadt Nürtingen

Ein Stuttgarter Investor hat das brachliegende Güterbahnhofsgelände in Nürtingen gekauft. Eine für die städtebauliche Entwicklung der Stadt bedeutende Fläche, die auch die Stadt Nürtingen gerne erworben hätte. Allerdings nicht zu dem Preis, den der Investor bereit war zu zahlen. Mit der Veränderungssperre wurde die Fläche zunächst mit einem Bauverbot belegt.

NÜRTINGEN. Seit vielen Jahren stand die Stadt Nürtingen mit der Firma Aurelis, einer Bahn-Tochter, in Verhandlungen. Schon zu Zeiten von Baudezernent Wilfried Hajek wurde versucht, das Grundstück zwischen der Oberboihinger Straße und den ...

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