Die beiden Erstplatzierten der Baden-Württember-Oberliga der Frauen steigen in die Dritte Liga auf. Sollte eine dieser beiden Mannschaften auf einen Aufstieg verzichten, kann lediglich der Drittplatzierte ein Aufstiegsrecht für sich in Anspruch nehmen. Nimmt ein Erst- oder Zweitplatzierter sein Aufstiegsrecht nicht wahr, gilt er als Absteiger in eine Spielklasse seines Landesverbandes und kann in ...