NECKARTENZLINGEN. Rückwirkend zum 1. Januar 2010 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstagabend die Abwassersatzung geändert. Nachdem alle Gemeinden gesetzlich verpflichtet sind, die Kosten der Abwasserbeseitigung zu trennen, müssen künftig der Schmutzwasseranteil und der Niederschlagsanteil separat berechnet werden (gesplittete Abwassergebühr). Vorbereitungen für die Umsetzung dieser ...