Wirtschaft
Unfallkosten absetzen
Steuerzahlerbund: Wenn’s auf dem Weg zur Arbeit kracht
(pm) Die winterlichen Straßenverhältnisse haben für manchen Autofahrer negative Folgen. Alle diejenigen, denen auf dem Weg zur Arbeit ein Unfallschaden entsteht, sollten die steuerliche Seite nicht aus den Augen verlieren, rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Denn unter bestimmten Voraussetzungen könnten die Unfallkosten steuerlich abgesetzt werden.
Auch Wertminderungen können steuerlich geltend gemacht werden
Soweit die Unfallkosten nicht durch den Arbeitgeber, durch den Schädiger oder durch die Haftpflicht- und Kaskoversicherung ersetzt werden, könnten die entstandenen Aufwendungen grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden, auch wenn man als Fußgänger oder Radfahrer auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall verursacht, so der Steuerzahlerbund in einer Pressemitteilung.
Steuerlich absetzbar seien auch Schadensersatzleistungen, die selbst erbracht werden, um nicht den eigenen Schadenfreiheitsrabatt bei der Versicherung zu verlieren. Genauso könne eine Wertminderung steuerlich geltend gemacht werden, wenn der auf dem Arbeitsweg erlittene Schaden am Auto nicht repariert wird.
Wichtig sei, dass dem Finanzamt gegenüber der berufliche Zusammenhang der Unfallfahrt begründet werden müsse. Der Steuerzahlerbund rät, alle Belege für die Reparatur aufzubewahren und bei der Einkommensteuererklärung einzureichen.
Steuertipps rund um das Thema Autofahren hat der Steuerzahlerbund Baden-Württemberg in dem kostenlosen Ratgeber „Auto und Steuern“ zusammengestellt, der unter der gebührenfreien Rufnummer (08 00) 0 76 77 78 bestellt werden kann.
Wirtschaft
Von schnellem Laden bis zu „smarten“ Wasserzählern

Am Montag beginnt die Hannover Messe – Vier Firmen aus unserem Verbreitungsgebiet stellen auf der weltgrößten Industrieschau aus
Einmal im Jahr trifft sich die Welt der Industrie in der niedersächsischen Landeshauptstadt. Vom 23. bis 27. April läuft die…