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Mieterhöhung

(pm) Mieterhöhungen, die Vermieter auf eine Auskunft der Stadtverwaltung oder auf Vergleichszahlen eines Internetportals stützen, seien schon aus formellen Gründen unwirksam – der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen berichtet dies mit Verweis auf ein Urteil der Amtsgerichte Ludwigsburg und München. Demnach bestimme das Gesetz, dass zur Begründung einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete auf einen Mietspiegel, Vergleichswohnungen, ein Sachverständigengutachten oder auf eine Mietdatenbank zurückgegriffen werden muss. Andere Begründungsmittel sehe das Gesetz nicht vor. Das ...

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