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Mieter und Sicherheit

(pm) Einen Anspruch auf den nachträglichen Einbau von einbruchshemmenden Fenstern oder Türen, Sicherheitsschloss, Türspion oder Gegensprechanlage haben Mieter nicht. Darauf weist der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen hin. Investiere der Vermieter trotzdem in derartige Schutzmaßnahmen, handle es sich um Modernisierungen. Das habe zur Folge, dass der Vermieter die Miete erhöhen kann, so der ...

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