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Kindergeld nach 18

(pm) Auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes können Eltern einen Anspruch auf Kindergeld haben. Darauf weist die Agentur für Arbeit hin. Zum Beispiel dann, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ, anerkannte Freiwilligendienste im Ausland) könne Kindergeld gezahlt werden. Da es nach dem Schulende aber in aller Regel nicht nahtlos weitergehe, gebe es Kindergeld auch während einer Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten von längstens vier ...

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