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Frist für Reklamation

(pm) Spätestens zwölf Monate nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung muss ein Mieter Fehler und Unrichtigkeiten in seiner Abrechnung reklamiert haben, darauf weist der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen hin. Mietereinwendungen nach Ablauf der Jahresfrist seien ausgeschlossen – egal, wie falsch und fehlerhaft die Abrechnung ist, oder auch, wie oft der Mieter bei früheren Abrechnungen diesen Fehler schon reklamiert hat.

In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall habe der Vermieter 700 Euro Vorauszahlungen des Mieters nicht berücksichtigt und außerdem Kosten für Instandhaltung und ...

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