NTZ+ Wendlingen

Kaltes Frühjahr: Heizpflicht bleibt

Wird nur unzureichend geheizt kommt Mietminderung in Betracht

(pm). „In den meisten Mietverträgen ist bei Beheizung mit einer zentralen Anlage eine Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April des Folgejahres vereinbart. Wegen der anhaltend niedrigen Temperaturen sind die Vermieter jedoch verpflichtet, die Heizanlage weiter in Betrieb zu halten“, erklärte Udo Casper, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen.

In der Rechtsprechung werde bei der Heizpflicht auf die Außen- oder Innentemperatur abgestellt. Beträgt die Außentemperatur drei Tage lang weniger als 12 Grad Celsius, muss die Heizung eingeschaltet werden, wie aus einem Urteil des ...

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