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Mietvertrag und Urlaub

(pm) Alle Verpflichtungen eines Mieters laufen im Urlaub weiter. Der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen hat die wichtigsten Urlaubstipps für Mieter zusammengestellt.

Der Mieter muss sicherstellen, dass auch während der Ferien Zahlungstermine für Miete und Nebenkosten eingehalten werden. Wer laut Mietvertrag das Treppenhaus reinigen oder den Rasen mähen muss, muss während seines Urlaubs für Ersatz sorgen, also mit dem Nachbarn sprechen oder tauschen.

Vermieter, Hausmeister oder Hausverwaltung haben keinen Anspruch auf einen Wohnungsschlüssel. Es reicht aus, wenn ein Zweitschlüssel bei Nachbarn oder Bekannten deponiert wird. Vermieter oder Hausverwaltung müssen lediglich informiert werden, wer für Notfälle einen Schlüssel für die Wohnung hat.

Urlaubsadresse oder Telefonnummer (Handy) können beim Vermieter oder der Verwaltung hinterlegt werden, natürlich aber auch bei der Notfall-Adresse, das heißt bei Nachbarn oder Bekannten. Diese können nicht nur die Blumen gießen oder den Briefkasten leeren, sie können auch in unregelmäßigen Abständen die Jalousien auf- und zuziehen oder das Licht ein- und ausschalten als Schutzmaßnahme vor Einbrechern. Bevor es losgeht: Fenster und Türen schließen. Wasseranschlüsse abdrehen, Stecker von Fernseher, Radio und sonstigen Elektrogeräten aus der Steckdose ziehen.

Näheres unter www.mieterbund-es-gp.de

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