ALTDORF (käl). Nach derzeitiger Rechtslage sind die Kommunen in Baden-Württemberg verpflichtet, bis spätestens 1. Januar 2020 vom bisherigen Buchführungsstil der Kameralistik auf die Doppik umzustellen. Künftig steht nicht mehr der Geldfluss (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) im Vordergrund. Der Haushaltsausgleich muss vielmehr auf Basis des Ressourcenverbrauchs (Aufwendungen und Ertrag) erreicht ...