NÜRTINGEN (itt). Ein einziges Mal zeigte sich die Angeklagte ungehalten. Es war, als im Verlauf der Verhandlung das Wort Hausiererin fiel. "Ich bin", berichtigte sie scharf, "keine Hausiererin, sondern eine Handelsvertreterin auf Provisionsbasis." Wie immer die korrekte Berufsbezeichnung sein mochte, die Frau ging von Haus zu Haus und bot Haushaltswaren an. Das Gericht warf der 42-Jährigen vor, ...