ALTDORF (käl). Auch die Gemeinde Altdorf ist aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg verpflichtet, die Gebührenmaßstäbe der Abwassergebühren zu ändern. Die Kosten der Abwasserbeseitigung sind nach diesem Urteil in einen Schmutzwasseranteil und in einen Niederschlagswasseranteil (gesplittete Abwassergebühr) zu trennen. Entsprechende Vorarbeiten wurden bereits ...