Leserbriefe

Unterlassener Erhaltungsaufwand

Horst Bauknecht, Neuffen. Zum Artikel „Großes Haus, großes Thema“ vom 14. Mai. Dass das Große Haus saniert werden muss, ist schon seit mindestens zehn Jahren gut sichtbar. Wenn Gutachter Maier die Schuld an den Schäden den damals tätigen Handwerkern anlastet, so ist das schon unverschämt.

Frei bewittertes Holz und Putz über 30 Jahre ohne Pflege geht einfach nicht. Das ist unterlassener Erhaltungsaufwand. Dieser muss bei einem solchen Gebäude nach spätestens zehn Jahren erfolgen. Da liegt die Schuld schon auch bei der Stadt Neuffen. Als Handwerker mit eigenem Fachwerkhaus (2003 grundsaniert und 2016 Erhaltungssanierung) kann ich diese Schuldzuweisung nicht so stehen lassen. Gerne werde ich das Rathaus im Blick halten, das unter der Leitung von Herrn Maier saniert worden ist. Ob das wohl 30 Jahre hält?

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