Leserbriefe

In Aussagen spiegelt sich Hilflosigkeit

Gerhard Jakob, Neckartenzlingen. Zum Artikel „Härtere Strafen für Kinder?“ vom 10. Juli. Wo treibt unsere Gesellschaft eigentlich hin? Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht über ein neues Sexualdelikt berichtet wird. Und einzelne Delikte werden immer brutaler und zügelloser. Nun sollen in Mühlheim an der Ruhr fünf Kinder im Alter von zwölf und 14 Jahren eine Frau vergewaltigt haben. Während sich die Polizei noch um die drei strafmündigen 14-Jährigen kümmert, wurden die zwei Zwölfjährigen den Eltern zugeführt. Zwar hat das Jugendamt versucht „Hilfestellung“ anzubieten, doch der zuständige Sozialarbeiter ließ sich an der Gegensprechanlage von den Eltern abspeisen.

Eine Inobhutnahme der Kinder sei nur dann möglich, so ein Sprecher des Jugendamtes, wenn die Eltern mit der Situation überfordert sind. Was ist das eigentlich für eine Logik? Wenn Eltern nicht verhindern können, dass ihr zwölfjähriges Kind eine Frau vergewaltigt, sind sie mit der Erziehung überfordert!

Die Ratlosigkeit in der öffentlichen Diskussion, was nun zu tun sei, spricht Bände. Der klügste Rat kommt vom Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt. Er schlägt vor, das Alter für die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre herabzusetzen. Recht hat er! Das Jugendgerichtsgesetz nämlich ist kein Strafgesetz, sondern ein Erziehungsgesetz. Der Jugendrichter muss sich mit den Vorschlägen des Sozialarbeiters auseinandersetzen, welche Maßnahme, gegebenenfalls die Unterbringung in einem Erziehungsheim für den Jugendlichen, geeignet ist.

Völlig daneben ist die Ansicht des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa. Er wird in der Zeitung so zitiert: „Mehr Strafrecht gleich weniger Kriminalität gilt bei Jugendlichen nicht“. Von einem Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes hätte ich eigentlich mehr Professionalität erwartet.

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