Leserbriefe

Der Abstand zu den Windkraftanlagen

Heinz Vogel, Oberboihingen. Zum Artikel „Standorte in der Region vom Winde verweht“ vom 14. Juni. Wenn man den BW-Windatlas 2019 einmal anschaut, stellt man fest, dass darin für die betrachteten Windhöffigkeiten die maximale Nabenhöhe der Windkraftanlagen von 160 Meter auf 200 Meter angehoben worden ist. Die Nabenhöhe ist der dominierende Einflussfaktor für die Wirtschaftlichkeit einer Windkraftanlage (WKA). Leider steht darüber kein Wort in dem ansonsten ausführlichen Artikel. Will man das hinter dem Berg halten?

Die im Artikel ausführlich diskutierte Nabenhöhe von 100 Meter ist Vergangenheit in Baden-Württemberg; damit lässt sich kein Pfeifle mehr gewinnen. Neuere Anlagen wie zum Beispiel in Gaildorf gehen bereits auf 167 Meter Nabenhöhe bei Gesamthöhe von 235 Meter und erreichen selbst damit nur knapp die wirtschaftlich geforderten 60 Prozent des Referenzertrages im windarmen Südwesten.

Insofern müsste sich die Diskussion eigentlich mehr um die 10H-Abstandsregel drehen, und das sind dann zukünftig zwei bis drei Kilometer vom Windrad bis zur nächsten Behausung. Das reduziert dann die möglichen zulassungsfähigen Standorte tatsächlich gewaltig.

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