Leserbriefe

Das Kulturerbe ist Eigentum des Volkes

Joachim Panzer, Erkenbrechtsweiler. Zum Artikel „Hohenzollern wollen Schlösser und Kunst zurück“ vom 15. Juli. Kaum ein Tag vergeht, an dem uns Nachgeborenen von politischer Seite nicht ein verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen deutschen Geschichte nahegelegt wird. Für den Vertreter der Hohenzollern, Georg Friedrich Prinz von Preußen, scheint dies nicht zu gelten. Sein Ururgroßvater Kaiser Wilhelm II. und dessen Gefolge (unter anderen Ludendorff und Hindenburg) sind nach heutiger Rechtsprechung als Kriegsverbrecher anzusehen. Sie sind verantwortlich für die Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts, den Ersten Weltkrieg und mitverantwortlich für den Aufstieg der Nationalsozialisten, ohne dass sie sich je zu dieser Verantwortung bekannt haben. Schuld waren immer die anderen und die anderen, das waren die undankbaren Deutschen oder die Alliierten.

Leider konnten 1919, nach Ende des Ersten Weltkriegs, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die von politisch oder militärisch handelnden Einzelpersonen begangen wurden, rechtlich noch nicht verfolgt werden. Während Teile der deutschen Bevölkerung nach dem Ersten Weltkrieg unter Hunger zu leiden hatten und mit den Kriegsfolgen leben mussten, außerdem Millionen von Toten zu beklagen waren, ging es Wilhelm II. im niederländischen Doorn prächtig.

Unglaublich, mit welcher Unverfrorenheit nun der Ururenkel des deutschen Kaisers, Georg Friedrich Prinz von Preußen, Besitzansprüche an den deutschen Staat stellt. Er möchte das vermeintliche Eigentum der preußischen Hohenzollern zurück. Es geht um Geld und Macht. Das klingt nach Restauration. Deutschland musste nach dem Versailler Vertrag bis 1983 Reparationen in Milliardenhöhe an die Siegermächte bezahlen. Auch die preußischen Hohenzollern haben nach den von ihnen ausgelösten Katastrophen des 20. Jahrhunderts einen Preis zu zahlen. Ihr Eigentum ist Kulturerbe und damit Eigentum des deutschen Volkes.

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